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Kleine Anfragen dienen den Abgeordneten dazu, die Staatsregierung über einen konkreten Sachverhalt zeitnah und unkompliziert zu befragen. Hierfür sendet das Mitglied des Landtags seine Anfrage dem themenspezifisch zuständigen Ministerium zu, sodass das verantwortliche Regierungsmitglied den Tatsachen entsprechend darauf antworten kann. |
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