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Insgesamt 35 Unterrichtsstunden müssen die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schwimmunterrichts absolvieren. Dabei gelten die Fahrten hin zur Schwimmstätte und zurück zur Schule als Unterrichtswegekosten, die vom Schulträger zu tragen sind.
Alle Personen, die zur Wahrung der Sicherheit zum und während des Schwimmunterrichts teilnehmen, sind unfallversichert. |
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